Beschreibung
Das Glockenspiel YG-1210 verwendet einen neuen Stahl, der einem speziellen Härtungsprozess unterzogen wird, um einen reinen und hellen Klang zu erzielen. Dazu trägt auch das Seilaufhängungssystem bei, bei dem die Klangplatten an nur jeweils einem Punkt angebracht sind.
- Range: 2 1/2 Oktaven (f2 bis c5)
- Stimmung: A=442 HZ
- Material Klangplatten: hochverdichteter Carbon-Stahl
- Stärke Klangplatten: 7,8 mm
- Breite Klangplatten: 31 mm
- Gewicht: 15,3 kg
- Maße: 79 x 48 x 11 cm
- im Case montiert mit abnehmbarem Deckel
- inkl. Schlägel
Eigenschaften
Hersteller | Yamaha |
Verkaufseinheit | 1 Stück |
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller:
Yamaha Headquarters
10-1, Nakazawa-cho, Chuo-ku
Hamamatsu-shi, Shizuoka, 430-8650
Japan
Kontakt:
Tel.: +81 53 4601111
Verantwortlicher:
Yamaha Music Europe GmbH
Siemensstrasse 22-34
25462 Rellingen
Deutschland
Kontakt:
info@yamaha.de
Hinweis zum Verpackungsgesetz
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.